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Kommunalverfassung des Landes Brandenburg …

2019-6-28 · Er fördert insbesondere die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Entwicklung seines Gebietes zum Wohle der Einwohner. (3) Der Landkreis kann Einrichtungen und Aufgaben, die die kreisangehörigen Gemeinden freiwillig übernommen haben, von diesen mit Zustimmung der Gemeindevertretung übernehmen.

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